HRB 54806: ACCON Köln GmbH, Köln, Friedrich-Karl-Straße 241-243, 50735 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Anderbrügge, Ulf, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ACCON Köln GmbH, Köln, Friedrich-Karl-Straße 241-243, 50735 Köln. Zwischen der ACCON Köln GmbH als beherrschter Gesellschaft und der LH Longerich Holding GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB 73570) besteht ein Gewinnabführungsvertrag vom 03.12.2012. Diesem Vertrag hat die Gesellschafterversammlung der ACCON Köln GmbH durch Beschluss vom 07.12.2012 zugestimmt.
ACCON Köln GmbH, Köln, Friedrich-Karl-Straße 241-243, 50735 Köln. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.11.2010 wirksam geworden. Die Firma des übertragenden Rechtsträgers wurde in ACCON Köln Renz e. K. ergänzt.
ACCON Köln GmbH, Köln, Friedrich-Karl-Straße 241-243, 50735 Köln. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.10.2010 ist das Stammkapital der Gesellschaft zwecks Durchführung der Ausgliederung mit der Firma ACCON Köln Renz um 175.000,00 Euro auf 200.000,00 Euro erhöht worden. § 3 des Gesellschaftsvertrages ist entsprechend neu gefasst. 200.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.10.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.10.2010 das aus dem Vermögen des Inhabers ausgegliederte, unter der Firma ACCON Köln Renz mit Sitz in Köln (AG Köln HRA 12913) betriebene Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ACCON Dormagen GmbH, Köln (Friedrich-Karl-Straße 241-243, 50735 Köln). Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma, § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: ACCON Köln GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Krankentransport mit Krankenwagen in Köln.
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