ACHILLA Presse Verlagsbuchhandlung GmbH, Bujadingen (Hauptstr. 80, 26969 Butjadingen). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Oldenburg HRA 200733) am 26.02.2007 wirksam geworden.
ACHILLA Presse Verlagsbuchhandlung GmbH, Bujadingen (Hauptstr. 80, 26969 Butjadingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages und Verschmelzungsbeschlusses vom 26.12.2005 gemäß § 120 UmwandlungsG mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters, der den Betrieb als einzelkaufmännisches Unternehmen unter der Firma Achilla Presse Verlagsbuchhandlung e. K. mit Sitz in Butjadingen fortführt, durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.