ACREMA GmbH, Erolzheim, Keplerstraße 18, 88453 Erolzheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 27.03.2013 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ACREMA GmbH, Erolzheim, Keplerstraße 18, 88453 Erolzheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.12.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "UTV Umwelttechnik GmbH", Memmingen (Amtsgericht Memmingen HRB 11268) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ACREMA GmbH, Erolzheim (Keplerstraße 18, 88453 Erolzheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.02.2007. Gegenstand: Halten und Verwaltung der Komplementärbeteiligung an der ACREMA GmbH & Co. Tierkrematorium KG sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen an dieselbe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Atzger, Bastian, Aichstetten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.