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ACSS Actuarial Consulting & Software Services Unternehmensberatung GmbH, Niedernhausen (HRB 18972)

Firmendaten

Anschrift
Am Schäfersberg 77
65527 Niedernhausen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06127/70309-39
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: keine Angabe
Webseite: www.gbbav.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 18972
Amtsgericht: Wiesbaden
Rechtsform: GmbH
Keywords
Versicherungsrecht Versicherungswesen aktuariell Aktuariat GBBaFin GBBAV BaFin BAV VerBAV VerBaFin Versicherungsrecht
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ACSS Actuarial Consulting & Software Services Unternehmensberatung GmbH aus Niedernhausen ist im Handelsregister Wiesbaden unter der Nummer HRB 18972 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die ACSS Actuarial Consulting & Software Services Unternehmensberatung GmbH ihren Standort nicht geändert. Die ACSS Actuarial Consulting & Software Services Unternehmensberatung GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2019)

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Amtlicher Abdruck zum Unternehmen
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Beispiel-Dokument

Veröffentlichte Bilanz­angaben
Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
8,50 €
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Registermeldungen 2

Calendar 22.07.2011
Veränderung

ACSS Actuarial Consulting & Software Services Unternehmensberatung GmbH, Niedernhausen, Am Schäfersberg 77, 65527 Niedernhausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.05.2011 bzw. 14.06.2011 mit der ACSS Consulting AG mit Sitz in Niedernhausen (Amtsgericht Wiesbaden HRB 21932) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 30.07.2009
Veränderung

ACSS Actuarial Consulting & Software Services Unternehmensberatung GmbH, Niedernhausen, Am Schäfersberg 77, 65527 Niedernhausen.Geschäftsanschrift: Am Schäfersberg 77, 65527 Niedernhausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ACSS Aktuariat GmbH mit Sitz in Niedernhausen (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 11933) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.