ACT Teleconferencing GmbH, Frankfurt am Main, Wöhlerstraße 3-5, 60323 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden ACT Teleconferencing Solutions Limited (Companies House Cardiff Nr. 03157240) am 27.12.2011 eingetragen worden ; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ACT Teleconferencing GmbH, Frankfurt am Main, Wöhlerstraße 3-5, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 23.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses des beteiligten Rechtsträgers vom gleichen Tag grenzüberschreitend mit der ACT Teleconferencing Solutions Limited mit Sitz in Harrow / Großbritannien (Gesellschaftsregister für England und Wales, Nr.: 03157240) verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst wirksam unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts. Die die übertragende Gesellschaft betreffenden Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Verschmelzung liegen vor. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ACT Teleconferencing GmbH, Frankfurt am Main, Wöhlerstraße 3-5, 60323 Frankfurt am Main. Gemäß § 122d UmwG wird bekannt gemacht, dass die Gesellschaft ACT Teleconferencing GmbH mit Sitz in Frankfurt a.M./Deutschland - als übertragende Gesellschaft - auf die ACT Teleconferencing Solutions Limited mit Sitz in Harrow/Greater London, United Kingdom, - als übernehmende Gesellschaft - verschmolzen werden soll. Dadurch wird die ACT Teleconferencing GmbH, Frankfurt a.M., ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß §§ 122a, 2 Nr. 1, 46 ff. UmwG auf die ACT Teleconferencing Solutions Limited, Harrow (UK), übertragen (Verschmelzung durch Aufnahme). Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist.Da sich alle Anteile an der übertragenden Gesellschaft in der Hand der übernehmenden Gesellschaft befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft nicht erforderlich. Daher ist auch ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern nicht bekannt zu machen.Die Firma der übertragenden Gesellschaft lautet ACT Teleconferencing GmbH. Der Sitz der Gesellschaft ist Wöhlerstraße 3 - 5, 60323 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Die ACT Teleconferencing GmbH ist eine nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Frankfurt a. Main unter der Nr. HRB 84257. Der Entwurf des Verschmelzungsplans wurde dort eingereicht.Die Firma der übernehmenden Gesellschaft lautet ACT Teleconferencing Solutions Limited, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche gemäß den Gesetzen Englands und Wales eingetragen ist und besteht, mit Sitz und Geschäftssitz Hygeia, 66 College Road, Harrow, Middlesex, HA1 1BE, Vereinigtes Königreich, eingetragen in dem Gesellschaftsregister für England und Wales unter der Nummer: 03157240.Durch die Verschmelzung werden das gesamte Vermögen und sämtliche Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft übergehen. Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft werden daher eine Forderung gegenüber der übernehmenden Gesellschaft anstelle der übertragenden Gesellschaft haben. Die Solvenz der grenzüberschreitend verschmelzenden Gesellschaften wird durch die Verschmelzung nicht beeinträchtigt und die Gläubiger haben nach der Verschmelzung Rückgriff auf das gesamte Vermögen der grenzüberschreitend verschmelzenden Gesellschaften. Gemäß § 122j UmwG haben die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ein Recht auf Sicherheitsleistung ihrer Forderung, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des grenzüberschreitenden Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Unter der Anschrift "ACT Teleconferencing GmbH, Wöhlerstraße 3 - 5, 60323 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland." können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte von Gläubigern beider beteiligter Gesellschaften kostenlos eingeholt werden.
ACT Teleconferencing GmbH, Langen (Hessen), (Wöhlerstraße 3-5, 60323 Frankfurt am Main).Der Sitz ist nach Frankfurt am Main (jetzt Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 84257) verlegt.
ACT Teleconferencing GmbH, Frankfurt am Main, Wöhlerstraße 3-5, 60323 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.1999, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2008 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 8 (Bekanntmachungen) sowie in Ziffer 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Langen (Hessen) (bisher Amtsgericht Offenbach am Main HRB 34614) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Wöhlerstraße 3-5, 60323 Frankfurt am Main. Gegenstand: Telefon- und Kommunikationsdienstleistungen aller Art, insbesondere Audio-, Video- und Datendienstleistungen, die Erbringung von sonstigen Konferenzdienstleistungen im Zusammenhang mit Kommunikationssystemen und die Forschung, Entwicklung, Konzeption, Herstellung, Erwerb und Distribution von Kommunikationssystemen, insbesondere Audio-, Video- und Datenkonferenzsysteme sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten und Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Salas, Peter, FL-Fernandina Beach, USA, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Warren, Gene, Littelton, USA, * ‒.‒.‒‒.