ACTEBIS Peacock GmbH & Co.KG, Soest (Lange Wende 43, 59494 Soest). Ergänzung zur Eintragung vom 03.01.2008: Das Handelsgeschäft wird mit allen Aktiven und Passiven von der einzigen Kommanditistin der Actebis Peacock GmbH mit Sitz in Soest (Amtsgericht Arnsberg HRB 8075 - vormals: Arques Capital GmbH, Starnberg, Amtsgericht München HRB 159166-) fortgeführt.
ACTEBIS Peacock GmbH & Co.KG, Soest (Lange Wende 43, 59494 Soest). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Beteiligungsgesellschaft ACTEBIS Peacock mbH, Soest (Amtsgericht Arnsberg HRB 6914). Die Gesellschaft ist aufgelöst und ohne Liquidation beendet. Die Firma ist erloschen.
ACTEBIS Peacock GmbH & Co.KG, Soest (Lange Wende 43, 59494 Soest). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.05.2005 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträgervom 17.05.2005 mit der Viatec Service Solutions GmbH mit Sitz in Bad Wünnenberg (Amtsgericht Paderborn HRB 3522) und der MSH Lacero GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 52 806) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.