HRB 46129:ACTIS. BSP IT Services GmbH, Frankfurt am Main, Walther-von-Cronberg-Platz 2, 60594 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Temenos Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 58864) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ACTIS. BSP IT Services GmbH, Frankfurt am Main, Walther-von-Cronberg-Platz 2, 60594 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Holst, Armin Heinrich Adolf, Hennef, * ‒.‒.‒‒.
ACTIS. BSP IT Services GmbH, Frankfurt am Main, Walther-von-Cronberg-Platz 2, 60594 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Krähenmann, Noah Norbert, Rüschlikon,Schweiz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hesse, Anja, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Luhle, Kay, Babenhausen, * ‒.‒.‒‒; Zimmermann, Carsten, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒.
ACTIS. BSP IT Services GmbH, Frankfurt am Main, Walther-von-Cronberg-Platz 2, 60594 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ACTIS in Frankfurt GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main HRB 26058) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ACTIS. BSP IT Services GmbH, Frankfurt am Main, Hahnstraße 31-35, 60528 Frankfurt am Main.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Walther-von-Cronberg-Platz 2, 60594 Frankfurt am Main.
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