ACV Kunststofftechnik GmbH, Bindlach (Esbachgraben 21, 95463 Bindlach). Die Verschmelzung wurde am 13.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRA 3550 )
ACV Kunststofftechnik GmbH, Bindlach (Esbachgraben 21, 95463 Bindlach). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2005 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Voit Carsten, Neudrossenfeld, verschmolzen. Das Unternehmen wird alsEinzelfirma unter der Firma ACV Kunststofftechnik e.K. mit dem Sitz in Goldkronach OT Nemmersdorf geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.