Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bekat, Sabrina Celine, Esslingen, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
20.11.2024
Kummler |
HRB 214771: AD VIMOTION GmbH, Unterensingen, Kelterstr. 40, 72669 Unterensingen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2019 mit Nachtrag vom 22.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Ostfildern. Neue Geschäftsanschrift: Liebigstraße 27, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Van Ransbeeck, Denis Stefaan, Kortenaken (Belgien), * ‒.‒.‒‒.
HRB 214771: AD VIMOTION GmbH, Unterensingen, Kelterstr. 40, 72669 Unterensingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 16.11.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die "AD VIMOTION bvba", Geetbets /Belgien (Kruispuntbank van Ondernemingen/Banque-Carrefour des Entreprises 0475.386.805)" verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 214771: AD VIMOTION GmbH, Unterensingen, Kelterstr. 40, 72669 Unterensingen. An der Verschmelzung sind die AD VIMOTION bvba, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung belgischen Rechts mit dem Sitz in 3454 Geetbets/Belgien, Kapelstraat 22, als übertragende Gesellschaft und die AD VIMOTION GmbH mit dem Sitz in 72669 Unterensingen, Kelterstr. 40, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister Leuven unter der Register-Nr. 140107256. Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter Register-Nr. HRB 214771. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen AD VIMOTION GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten AD VIMOTION GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register der AD VIMOTION GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der AD VIMOTION GmbH gem. § 122a, Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1, Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da in soweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur in soweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später evtl. daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der AD VIMOTION GmbH unter deren Geschäftsanschrift 72669 Unterensingen, Kelterstr. 40 geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der AD VIMOTION GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen. Die AD VIMOTION GmbH ist eine 100 % Tochtergesellschaft der AD VIMOTION bvba. Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.
HRB 214771: AD VIMOTION GmbH, Unterensingen, Kelterstr. 40, 72669 Unterensingen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
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