ADC GmbH, Berlin, Beeskowdamm 3-11, 14167 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 22.05.2012 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Darmstadt, HRB 25133) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
ADC GmbH, Berlin, Beeskowdamm 3-11, 14167 Berlin. ; Der mit der ADC Beteiligungsgesellschaft mit dem Sitz in Berlin als herrschender Gesellschaft (AG Charlottenburg HRB 73414) bestehende ist durch die Verschmelzung dieser Gesellschaft auf die Tyco Electronics AMP GmbH mit Sitz in Bensheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Darmstadt unter HRB 25133 mit dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Gesellschaft infolge der Wirksamkeit der Verschmelzung beendet.; Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Tyco Electronics AMP GmbH mit dem Sitz in Bensheim, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 25133, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Der andere Vertragsteil hat den Gläubigern dieses Rechtsträgers, dessen Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung dieses Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekannt gemacht gilt, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Als nicht eingetragen wird weiterhin veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
ADC GmbH, Berlin, Beeskowdamm 3-11, 14167 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 5. Dr. Brode, Frank; Geschäftsführer:; 7. De Wolf, Werner, * ‒.‒.‒‒, Linden/Belgien; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 8. Grimm, Werner, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 9. Oster, Kerstin, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 3. Grimm, Werner; Nicht mehr Prokurist:; 11. Oster, Kerstin.
ADC GmbH, Berlin, Beeskowdamm 3-11, 14167 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 4. O`Brien, Patrick David Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.04.2010 ist der Gesellschaftsvertrag geändert (die § 8 bis 11 des Gesellschaftsvertrages wurden ersatzlos gestrichen, § 12 wurde zu § 8 neu nummeriert)..
ADC GmbH, BerlinBeeskowdamm 3-11, 14167 Berlin. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.04.2009 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 6 (Geschäftsjahr)..
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