ADDISON Vertriebszentrum Hannover GmbH, Isernhagen (Nickelstr. 1, 30916 Isernhagen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Addison Vertriebszentrum Mühlheim GmbH am 10.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
ADDISON Vertriebszentrum Hannover GmbH, Isernhagen (Nickelstr. 1, 30916 Isernhagen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.07.2007 mit der Addisson Vertriebszentrum Mülheim GmbH mit Sitz in in Mühlheim (Amtsgericht Duisburg HRB 15316) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
ADDISON Vertriebszentrum Hannover GmbH, Isernhagen (Nickelstr. 1, 30916 Isernhagen). Mit der ADDISON Software und Service GmbH, Ludwigsburg (AG Stuttgart HRB 205103) als herrschendem Unternehmen ist am 13.12.2006 ein Beherrschungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2006 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.