HRB 8141: ADENION GmbH, Grevenbroich, Merkatorstraße 2, 41515 Grevenbroich. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Begdouri, Khadija Achkari, Schwalmtal, * ‒.‒.‒‒.
HRB 8141: ADENION GmbH, Grevenbroich, Merkatorstraße 2, 41515 Grevenbroich. Nach Änderung der personenbezogenen Daten Geschäftsführer: Winkler, Andreas, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.05.2020 mit der Terracus GmbH mit Sitz in Grevenbroich (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 10997) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ADENION GmbH, Grevenbroich, Merkatorstraße 2, 41515 Grevenbroich. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 Ziffer 3 (Vertretung), in § 9 Ziffer 2 (Gesellschafterbeschlüsse), in § 12 (Abtretung von Geschäftsanteilen), in § 15 (Bewertung und Abfindung) und in § 25 (Bundesanzeiger) beschlossen. Bestellt als Geschäftsführerin: Tamblé, Melanie, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ADENION GmbH, Grevenbroich (Merkatorstraße 2, 41515 Grevenbroich). Die Ausgliederung ist mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom 22.12.2006 und deren nachfolgender Bestätigung am 22.01.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ADENION GmbH, Grevenbroich (Merkatorstraße 2, 41515 Grevenbroich). Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 1 und 2 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist zur Durchführung der nachstehend beschriebenen Ausgliederung erfolgt. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 22.11.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage das gesamte Vermögen der Adenion Internet Services Inh. Andreas Winkler e.K. mit Sitz in Grevenbroich (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 4319) mit Auusnahme der Geschäftsanteile am übernehmenden Rechtsträger im Wege der Ausgliederung zur Übernahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.