ADEV Wirtschaftsbetreuung GmbH & Co. Kanzlei KG, Elsterberg, Bahnhofstraße 5, 07985 Elsterberg. Die Verschmelzung wurde am 22.06.2011 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ADEV Wirtschaftsbetreuung GmbH & Co. Kanzlei KG, Elsterberg, Bahnhofstraße 5, 07985 Elsterberg. Durch Verschmelzung nun Persönlich haftender Gesellschafter: Pfaffinger AG, Pocking (Amtsgericht Passau HRB 8073). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2011 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und des Beschlusses der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.06.2011 mit der Pfaffinger AG mit dem Sitz in Pocking (Amtsgericht Passau HRB 8073) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.