HRB 11768: ADH Arte Domus Hortus GmbH, Windeck, Baruther Straße 28, 14959 Trebbin. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 11768: ADH Arte Domus Hortus GmbH, Windeck, Baruther Straße 28, 14959 Trebbin. Das Registergericht hat glaubhafte Kenntnis erlangt, dass die Gesellschaft vermögenslos geworden ist, da ein Insolvenzverfahren wegen Masseunzulänglichkeit nach § 208 ff InsO eingestellt wurde.Es ist daher beabsichtigt, die Gesellschaft nach § 394 FamFG im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit zu löschen.Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 3 Monaten geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird. Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.
HRB 11768: ADH Arte Domus Hortus GmbH, Windeck, Baruther Straße 28, 14959 Trebbin. Von Amts wegen eingetragen: Die Gesellschaft ist auf Grund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 11768: ADH Arte Domus Hortus GmbH, Windeck, Baruther Straße 28, 14959 Trebbin. Gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht: Geschäftsführer: Naßhan, Karl Heinz Michael, Margate / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11768: ADH Arte Domus Hortus GmbH, Windeck, Baruther Straße 28, 14959 Trebbin. Das Registergericht hat festgestellt, dass der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer aufgrund eines Auschlussgrundes im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 a) GmbHG nicht befugt ist, dieses Amt auszuüben. Damit handelt es sich bei der Eintragung des Geschäftsführersim Handelsregister um eine unzulässige Eintragung, die nach § 395 FamFG von Amt wegen zu löschen ist.Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von einem Monat geltend zu machen, da andernfalls die Löschung erfolgen wird. Einzulegen ist der Wider- spruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäfts- stelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amts- gerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäfts- stelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekannt- gabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.
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