Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
23 |
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b)
Ausgeschieden:
Liquidator:
Albert, Bernhard, Oberasbach, * ‒.‒.‒‒
Bestellt:
Liquidator:
Helmhagen, Volker, Wendelstein, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
24.07.2023
Peschel |
HRB 9015: ADK Immobilienverwaltungs GmbH, Nürnberg, Ostendstr. 100, 90334 Nürnberg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Albert, Bernhard, Oberasbach, * ‒.‒.‒‒; Schraml, Rainer, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
ADK Immobilienverwaltungs GmbH, Nürnberg, Ostendstr. 100, 90334 Nürnberg.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hackenberger, Peter, Lichtenfels, Ortsteil Schney, * ‒.‒.‒‒.
ADK Immobilienverwaltungs GmbH, Nürnberg, Ostendstr. 100, 90334 Nürnberg.Geschäftsanschrift: Ostendstr. 100, 90334 Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Schraml, Rainer, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
ADK Immobilienverwaltungs GmbH, Nürnberg (Ostendstr. 100, 90482 Nürnberg). Die IUB Immobilien- und Beteiligungs-Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 21795) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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