ADLATUS Vermögens- und Finanzierungsplanungsgesellschaft mbH, Chemnitz (Reichsstraße 31, 09112 Chemnitz). Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2006 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die ADLATUS AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 23591) beschlossen. Die Umwandlung ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das Handelsregister. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
ADLATUS Vermögens- und Finanzierungsplanungsgesellschaft mbH, Chemnitz (Reichsstraße 31, 09112 Chemnitz). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Eiermann, Walter, Hartmannsdorf, * ‒.‒.‒‒.
ADLATUS Vermögens- und Finanzierungsplanungsgesellschaft mbH, Chemnitz (Reichsstraße 31, 09112 Chemnitz).berichtigter Gegenstand: beratende Begleitung bei Finanzierungsvermittlung und -optimierung, Vermögensplanung und -beratung, Altersvorsorge, Steueroptimierungen, Nachfolgeregelungen, nicht jedoch Rechts- und Steuerberatung; Erbringung von Finanzdienstleistungen als Anlage- und Abschlussvermittlung sowie Finanzportfolioverwaltung gemäß KWG § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1 bis 3 - die Gesellschaft ist dabei nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und darf nicht auf eigene Rechnung mitFinanzinstrumenten handeln; Maklertätigkeit gemäß § 34 c GeWO
ADLATUS Vermögens- und Finanzierungsplanungsgesellschaft mbH, Chemnitz (Reichsstraße 31, 09112 Chemnitz). Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2005 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: beratende Begleitung bei Finanzierungsvermittlung und -optimierung, Vermögensplanung und -beratung, Altersvorsorge, Steueroptimierungen, Nachfolgereglung, nicht jedoch Rechts- und Steuerberatung; Erbringung von Finanzdienstleistungen als Anlage- und Abschlussvermittlung sowie Finanzportfolioverwaltung gemäß KWG § 1 Abs. 1 a Satz 1 Nr. 1 bis 3 - die Gesellschaft ist dabei nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen und darf nicht auf eigene Rechnung mitFinanzinstrumenten handeln; Maklertätigkeit gemäß § 34 c GeWO.