ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamburg (Neuer Wall 44, 20354 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Krämer und Wenz GmbH Steuerberatungsgesellschaft (jetzt: ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbH, Amtsgericht Hamburg, HRB 103808) am 02.08.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamburg (Neuer Wall 44, 20354 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.11.2006 mit der Krämer und Wenz GmbH Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Kaiserslautern (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 3292) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamburg (Van-der-Smissen-Str. 2, 22767 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 35.000,00 EUR beschlossen. Nicht eingetragen:Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 5.000,00 EUR gegen Sacheinlagen erfolgt.Auf die bei Gericht eingereichten Unterlagen wird verwiesen.