HRB 17847: ADMINISTRAMUS Immobilien GmbH, Bochum, Hattinger Str. 407, 44795 Bochum. Änderung zur Geschäftsanschrift: Lennestr. 21, 44807 Bochum.
HRB 17847: ADMINISTRAMUS Immobilien GmbH, Bochum, Hattinger Str. 407, 44795 Bochum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2019. Geschäftsanschrift: Hattinger Str. 407, 44795 Bochum. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung, Vermietung und Vertrieb von Wohnungsmietobjekten und Gewerbeobjekten, die Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen, alle hiermit in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Bewertung von Immobilien und Grundstücken. Die Gesellschaft kann weitere einschlägige Geschäfte betreiben und sich insbesondere an gleichartigen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen und bestehende Unternehmungen erwerben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Tilmans, Thorsten Michael, Bochum, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Vermögen der ADMINISTRAMUS Immobilien e.K. mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRA 6911 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.02.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.02.2019. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.