HRB 263190: ADOLPH Verlag GmbH, Weinstadt, Leinäckerstr. 83, 71384 Weinstadt. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer nunmehr Liquidator: Adolph, Harald Bernd, Weinstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
ADOLPH Verlag GmbH, Weinstadt (Leinäckerstr. 83, 71384 Weinstadt). Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und § 15 (Bekanntmachungen) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.05.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.600,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.05.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Adolph Tech Dok GmbH.", Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 262170) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.