Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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|
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b)
Mit der
"Clean Tech Installation GmbH", Werlte (Amtsgericht
Osnabrück HRB 220216)
wurde am 25.09.2024 ein
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag
abgeschlossen, dem
die Gesellschafterversammlung am 25.09.2024 zugestimmt
hat.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden
(Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird
Bezug genommen. |
a)
27.09.2024
Nowitzki |
HRB 780853: ADREX Photovoltaikanlagen GmbH, Horb am Neckar, Haiterbacher Steige 82, 72160 Horb am Neckar. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Rottenburg am Neckar. Neue Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 7, 72108 Rottenburg am Neckar.
HRB 780853: ADREX Photovoltaikanlagen GmbH, Horb am Neckar, Haiterbacher Steige 82, 72160 Horb am Neckar. Einzelprokura: Häsler, Stefan, Empfingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 780853: ADREX Photovoltaikanlagen GmbH, Horb am Neckar, Haiterbacher Steige 82, 72160 Horb am Neckar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2021. Geschäftsanschrift: Haiterbacher Steige 82, 72160 Horb am Neckar. Gegenstand: Der Vertrieb, die Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen, Energiespeichersystemen und sonstigen Anlagen zur Energie- und Wärmegewinnung sowie die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Serviceleistungen, wie z. B. Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung von Anlagen zur Energiegewinnung und -speicherung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Bolsinger, Pascal René, Waldachtal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bruder, Andreas, Horb am Neckar, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "ADREX Photovoltaikanlagen GmbH & Co. KG", Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 726045) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 726045: ADREX Photovoltaikanlagen GmbH & Co. KG, Horb am Neckar, Haiterbacher Steige 82, 72160 Horb am Neckar -Obertalheim. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 11.08.2021 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "ADREX Photovoltaikanlagen GmbH", Horb am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 780853) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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