ADT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Aachen (von-Pastor-Str. 10, 52066 Aachen). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage im Wege der Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Waltraud Steins, Waltraud, geb. am 19. November 1952, Stolberg unter Auflösung der Gesellschaft ohne Abwicklung übertragen. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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