HRB 18289: ADVISA Steuerberatungsgesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr, Friedenstraße 2 A, 45470 Mülheim an der Ruhr. Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2022 hat ferner die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
ADVISA Steuerberatungsgesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr (Friedenstr. 2 A, 45470 Mülheim an der Ruhr). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.08.1999, zuletzt geändert am 19.07.2005. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Bremen (bisher Amtsgericht Bremen, HRB 20497 B) nach Mülheim an der Ruhr beschlossen. Gegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Ausübung der für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 StBerG, und zwar: - die Beratung und Vertretung in Steuersachen; - die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; - die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; - die Durchführung von Abschluß- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen; - die Existenzgründungsberatung; - die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten; - die gutachterliche Tätigkeit; - sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die treuhänderische Tätigkeit. Ausgenommen sind jedoch die Treuhandgeschäfte über dieAnschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für Andere und die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren für Andere sowie Geschäfte nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften. Weiter ausgeschlossen sind Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten. 2. Die Gesellschaft darf unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 StBerG Zweigniederlassungen errichten. Die besonderen Pflichten bei der Errichtung, Ausgestaltung und Tätigkeit von Zweigniederlassungen, die sich aus einer Berufsordnung ergeben, sind in deren jeweils geltenden Fassung zu beachten. Stammkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: 1. Die Gesellschaft wird von Steuerberatern verantwortlich geführt (§ 32 Abs. 3 StBerG). Sie hat einen oder mehrere Geschäftsführer. 2. Zu Geschäftsführern können nur Steuerberater bestellt werden. Mindestens ein Geschäftsführer muß seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben (§ 50 Abs. 1 StBerG). 3. Jeder Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. 4. Die Gesellschafterversammlung kann alle oder einzelne Geschäftsführer die Befugnis erteilen, imNamen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schwarz, Bernd, Bottrop, * ‒.‒.‒‒; Schüßler, Uwe, Mülheim an der Ruhr, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.