ADVISION Consulting Aktiengesellschaft, Saarbrücken, Großblittersdorfer Str. 257-258, 66119 Saarbrücken.Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Essen, HRB 21341) am 09.04.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ADVISION Consulting Aktiengesellschaft, Saarbrücken, Großblittersdorfer Str. 257-258, 66119 Saarbrücken.Die Hauptversammlung vom 16.10.2008 hat die Umwandlung der Nennbetragsaktien in Stückaktien, die Umstellung des Grundkapitals von 100.000,00 DEM auf 51.129,19 EUR sowie die Herabsetzung des Grundkapitals um 129,19 EUR auf 51.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in den §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 9 (Beschlussfassung) beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. 51.000,00 EUR. Geschäftsanschrift: Großblittersdorfer Str. 257-258, 66119 Saarbrücken. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
ADVISION Consulting Aktiengesellschaft, Saarbrücken, Großblittersdorfer Str. 257-258, 66119 Saarbrücken.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.10.2008 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die HDW Consulting GmbH mit Sitz in Essen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ADVISION Consulting Aktiengesellschaft, Saarbrücken (Großblittersdorfer Str. 257-258, 66119 Saarbrücken). Nicht mehr Vorstand: Saxenhammer, Günter, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Wetzke, Dieter, Wesseling, * ‒.‒.‒‒.