HRB 732061: AE-Facility Management GmbH, Mannheim, Marxstr. 57, 66440 Blieskastel. Sitz verlegt; nun: Blieskastel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 106631). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 106631: AE-Facility Management GmbH, Blieskastel, Marxstraße 57, 66440 Blieskastel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.11.2018, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Mannheim (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 732061) nach Blieskastel beschlossen. Geschäftsanschrift: Marxstraße 57, 66440 Blieskastel. Gegenstand: Das Erbringen von Ingenieurdienstleistungen, insbesondere im Facility Management. Stammkapital: 25.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Wagner, Patrick Hans, Blieskastel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 11.09.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.09.2019 und vom 30.10.2019 die "AE-Facility Management Limited" mit Sitz in London/Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff Nr. 08480861) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 732061: AE-Facility Management GmbH, Mannheim, Marxstr. 57, 66440 Blieskastel. Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.09.2019 mit Nachtrag vom 14.04.2020 zum Zwecke der Verschmelzung mit "AR-Facility Management Limited", London / Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff 08480861) auf 25.100,00 EUR erhöht. 25.100,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 11.09.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.09.2019 und vom 30.10.2019 die "AE-Facility Management Limited", London /Vereinigtes Königreich (Companies House Cardiff 08480861)" verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 732061: Youco MA18-P-1 Vorrats-GmbH, Mannheim, c/o Youco24 Gründungs GmbH, Rhein-Carré, Oststraße 11- 13, 50996 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 11.09.2019 mit Nachtrag vom 30.09.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurden insbesondere § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Firma geändert; nun: AE-Facility Management GmbH. Neue Geschäftsanschrift: Marxstr. 57, 66440 Blieskastel. Gegenstand geändert; nun: Das Erbringen von Ingenieurdienstleistungen, insbesondere im Facility Management. Nicht mehr Geschäftsführer: Bönninghaus, Achim, Königswinter, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Wagner, Patrick, Blieskastel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 732061: Youco MA18-P-1 Vorrats-GmbH, Mannheim, c/o Youco24 Gründungs GmbH, Rhein-Carré, Oststraße 11- 13, 50996 Köln. Gemäß § 122d UmwG i.V.m. § 10 HGB wird folgendes bekannt gemacht:Die Gesellschaft hat am 28.08.2019 den Entwurf des Verschmelzungsplans zwischen "AE-Facility Management Limited", Berkshire (Companies House Cardiff 08480861) als übertragender Rechtsträger und der hiesigen Gesellschaft "Youco MA18-P-1 Vorrats-GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 732061) als übernehmender Rechtsträger zum Handelsregister eingereicht (grenzüberschreitende Verschmelzung).Zu den Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird mitgeteilt:a) Betreffend die übertragende Gesellschaft:Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (AE-Facility Management Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz "CCBMR") die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. DasStimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in derGläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der AE-Facility Management Limited (ZN der AE-Facility Management Limited), Herrn Patrick Wagner, unter der Geschäftsadresse: Kirschendell 10, 66440 Blieskastel, kostenlos angefordert werden.b) Zur übernehmenden Gesellschaft:Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Youco MA18-P-1 Vorrats-GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Youco MA18-P-1 Vorrats-GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Youco MA18-P-1 Vorrats-GmbH nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Youco MA18-P-1 Vorrats-GmbH gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlichüberwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieserAnspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen einSicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch gegen die Youco MA18-P-1 Vorrats-GmbH ist gegenüber der AE-Facility Management Limited (ZN der AE-Facility Management Limited), unter deren Geschäftsadresse: Kirschendell 10, 66440 Blieskastel,der Anspruch gegen die AE-Facility Management Limited ist unmittelbar gegenüber der AE-Facility Management Limited unter deren Geschäftsanschrift 5 Jupiter House, Calleva Park, Reading, Berks, RG7 8NN, Aldermaston, Großbritannien, geltend zumachen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Youco MA18-P-1 Vorrats-GmbH gefordert werden muss.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos bei der AE-Facility Management Limited (ZN der AE-Facility Management Limited), Herrn Patrick Wagner, unter der Geschäftsadresse: Kirschendell 10, 66440 Blieskastel, eingeholt werden.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenloseingeholt werden können: Unter den Voraussetzungen des § 122h UmwG kann die Verbesserung des Umtauschverhältnisses verlangt werden. § 122i UmwG ist nicht anwendbar, weil die übernehmende Gesellschaft dem deutschen Recht unterliegt. Den Gesellschaftern der übernehmenden Gesellschaft steht im Fall einer Verletzung von Rechtsvorschriften das Recht zur Anfechtung des zustimmenden Gesellschafterbeschlusses zu. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung derRechte von Minderheitsgesellschaftern können bei der AE-FacilityManagement Limited (ZN der AE-Facility Management Limited), Herrn Patrick Wagner, unter der Geschäftsadresse: Kirschendell 10, 66440 Blieskastel, eingeholt werden.
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