HRA 9988: AEC Wälzlager GmbH & Co. KG, Schweinfurt, Athenstraße 8, 97424 Schweinfurt. Die AEC GmbH mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 7543) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
97424 Schweinfurt
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Amtsgericht: Schweinfurt
Rechtsform: GmbH & Co. KG