AEG SVS Power Supply Systems GmbH, Warstein (Emil-Siepmann-Straße 32, 59581 Warstein). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Power Supply Systems GmbH am 23.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AEG SVS Power Supply Systems GmbH, Warstein (Emil-Siepmann-Straße 32, 59581 Warstein). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2005 mit der Power Supply Systems GmbH mit Sitz in Warstein (Amtsgericht Arnsberg HRB 3619) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AEG SVS Power Supply Systems GmbH, Warstein (Emil-Siepmann-Straße 32, 59581 Warstein). Bestellt als Geschäftsführer: Schulz, Karl-Heinz, Soest, * ‒.‒.‒‒; Nicht mehr Geschäfsführer: de Vidts, Gladwyn, Möglingen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Schulz, Karl-Heinz, Soest, * ‒.‒.‒‒.