AET Alternative-Energie-Technik GmbH, Sulzbach (Industriestr. 8, 66280 Sulzbach). Der mit der Conergy AG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 77717) am 04.12.2002 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 22.12.2006 zum 31.12.2006 aufgehoben. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2006 im Wege des Formwechsels in die Conergy Vertriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Sulzbach (AG Saarbrücken HRA 10091) umgewandelt. Der Formwechsel ist wirksam geworden mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 06.01.2007. Prokura erloschen: Hofmann, Andreas, Melbeck, * ‒.‒.‒‒; Klein, Franz-Josef, Beckingen, * ‒.‒.‒‒. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Saarbrücken
Rechtsform: GmbH