Union Technik Nord GmbH, Hamburg, (Paul-Esch-Str. 67-71, 47053 Duisburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Union Technik Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft am 29.01.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Union Technik Nord GmbH, Hamburg, (Paul-Esch-Str. 67-71, 47053 Duisburg).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.11.2008 mit der Union Technik Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRA 4077) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AF Arila GmbH, Düsseldorf (Heidenkampsweg 45, 20097 Hamburg). Der Sitz ist nach Hamburg (jetzt AG Hamburg HRB 95598; neue Firma: Union Technik Nord GmbH) verlegt.
AF Arila GmbH, Düsseldorf (Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2005. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Hartmann, Stefan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.