AF Precision GmbH, Mainleus (Burgkunstadter Str. 7, 95336 Mainleus). Die Verschmelzung wurde am 25.01.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth HRB 3635).
AF Precision GmbH, Mainleus (Burgkunstadter Str. 7, 95336 Mainleus). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.1.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der AF Holding GmbH mit dem Sitz in Mainleus (Amtsgericht Bayreuth HRB 3635) verschmolzen. Die Verschmelzungwird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.