HRB 115177 B: AFAQ-ASCERT INTERNATIONAL GmbH, Berlin, Eichenstr. 3 b, 12435 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung auf die AFNOR INTERNATIONAL S.A.S. mit Sitz in Saint-Denis/Frankreich (Handelsregister Bobigny Nr. 392964706) ist aufgrund der Bescheinigung des Handelsgerichts von Bobigny vom 30.08.2016 über die Durchführung der grenzüberschreitenden Fusion zum 01.08.2016 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 115177 B: AFAQ-ASCERT INTERNATIONAL GmbH, Berlin, Eichenstr. 3 b, 12435 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung auf die AFNOR INTERNATIONAL S.A.S. mit Sitz in Saint-Denis/Frankreich (Handelsregister Bobigny Nr. 392964706) ist aufgrund der Bescheinigung des Handelsgerichts von Bobigny vom 30.08.2016 über die Durchführung der grenzüberschreitenden Fusion zum 01.08.2016 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRB 115177 B: AFAQ-ASCERT INTERNATIONAL GmbH, Berlin, Eichenstr. 3 b, 12435 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 27.05.2016 unter Auflösung ohne Abwicklung auf die AFNOR INTERNATIONAL S.A.S. mit Sitz in Saint-Denis/Frankreich (Handelsregister Bobigny Nr. 392964706) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 115177 B: AFAQ-ASCERT INTERNATIONAL GmbH, Berlin, Eichenstr. 3 b, 12435 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Angaben gem. § 122 d UmwG: 1. Der Verschmelzungsplan wurde beim Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister Abteilung B - eingereicht. 2. Übertragene Gesellschaft: AFAQ-ASCERT International GmbH mit dem Sitz in Berlin. Übernehmende Gesellschaft: AFNOR INTERNATIONAL S.A.S. mit dem Sitz in Saint Denis (Frankreich) 3. Für die AFAQ-ASCERT International GmbH ist das Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister Abteilung B - Eintragungsnummer HRB 115177 B beteiligt. Für die AFNOR INTERNATIONAL S.A.S. ist das Tribunal de Commerce de Bobigny (Frankreich) Eintragungsnummer 2005B02360 beteiligt. 4. Unterliegt die übernehmende oder neue Gesellschaft nicht dem deutschen Recht, ist den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei: Eidel & Partner mbB Berliner Straße 56D - 77694 Kehl am Rhein
AFAQ-ASCERT INTERNATIONAL GmbH, Siegburg, (Eichenstraße 3b, 12435 Berlin).Berlin. Der Sitz ist nach Berlin (jetzt Amtsgericht Charlottenburg, HRB 115177 B) verlegt.
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