AFD Allgemeine Fernsprech- und Datenanlagen Deutschland GmbH, Hamburg, Fangdieckstraße 75b, 22547 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gesellschaftskapital) und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um 300.000,00 EUR auf 1.525.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital:1.525.000,00 EUR.
AFD Allgemeine Fernsprech- und Datenanlagen Deutschland GmbH, Hamburg (Fangdieckstraße 75 b, 22547 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AFDV Anlagen- und Vermietungsgesellschaft mbH mit Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal, HRB 102211) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AFD Allgemeine Fernsprech- und Datenanlagen Deutschland GmbH, Hamburg (Fangdieckstraße 75 b, 22547 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gesellschaftskapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 300.000,00 EUR auf 1.825.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der AFDV Anlagen und Vermietungsgesellschaft mbH, Magdeburg (Amtsgericht Stendal, HRB 102211) beschlossen. Neues Stammkapital: 1.825.000,00 EUR.