AFG Taxi GmbH, Bonn (Mainzer Str. 49, 53179 Bonn). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.20007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.03.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der AFG Taxi Inhaber: Abdul Rahman Niaz (Amtsgericht Bonn HRA6846) auftretenden Kaufmann Niaz, Abdul-Rahman übertragen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: GmbH