AFINUM Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KGaA, München (Theatinerstr. 7/III, 80333 München). Die Verschmelzung wurde am 27.02.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 147980).
AFINUM Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KGaA, München (Theatinerstr. 7/III, 80333 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2007 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 31.01.2007 und Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der AFINUM Dritte Beteiligungsverwaltungs GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 147980) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.