AFINUM Dritte Beteiligungsverwaltungs GmbH, München (Theatinerstr. 7/III, 80333 MünchenDie übernehmende AVIDA MidCap OHG ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRA 19054 eingetragen.
AFINUM Dritte Beteiligungsverwaltungs GmbH, München (Theatinerstr. 7/III, 80333 München). Die Verschmelzung wurde am 28.02.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Düsseldorf HRB 147980).
AFINUM Dritte Beteiligungsverwaltungs GmbH, München (Theatinerstr. 7/III, 80333 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der AVIDA MidCap OHG mit dem Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf HRB 19054) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AFINUM Dritte Beteiligungsverwaltungs GmbH, München (Theatinerstr. 7/III, 80333 München). Die AFINUM Dritte Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KGaA mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 149174) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2007 und des Beschlusses ihrer Hauptversammlung sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom jeweils 31.01.2007 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AFINUM Dritte Beteiligungsverwaltungs GmbH, München (Theatinerstr. 7/III, 80333 München). Bestellt: Geschäftsführer: von Berger, Clemens, Krefeld, * ‒.‒.‒‒; Folle, Peter, Düren, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Bühler, Thomas, Grünwald, * ‒.‒.‒‒; Dr. Eisinger, Gernot, Grünwald, * ‒.‒.‒‒.