HRB 708550: AFiMA GmbH, Sinsheim, Kapellenstr. 22, 74889 Sinsheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 708550: AFiMA GmbH, Sinsheim, Kapellenstr. 22, 74889 Sinsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügung von § 9 a (Beendigung der Gesellschaft) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hornung, Ulrich, geb. Fritz, Sinsheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hornung, Birgit Ina, Sinsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 708550: AFiMA GmbH, Sinsheim, Kapellenstr. 22, 74889 Sinsheim. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer: Hornung, Birgit Ina, Sinsheim, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Hornung, Birgit Ina, Sinsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 708550: AFiMA GmbH, Sinsheim, Kapellenstr. 22, 74889 Sinsheim. Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: die Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen, Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
HRB 708550:AFiMA GmbH, Sinsheim, Kapellenstr. 22, 74889 Sinsheim.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sven Weingärtner wertraum gmbh", Haßloch (Amtsgericht Ludwigshafen HRB 62303) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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