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c)
1. Zweck der Gesellschaft ist
- die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege,
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe,
- die Pflege von Kranken und alten
Menschen und die Hilfe für Bedürftige i.S.d.
§ 53 Abgabenordnung (AO),
- die Förderung der Wohlfahrtspflege,
- die Förderung der Religion sowie die Hilfe
für Bedürftige nach christlichen
Grundsätzen und in Verbindung damit die
christliche Seelsorge,
- die Förderung der Wissenschaft und
Forschung,
- sowie die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsausbildung einschließlich
der Studentenhilfe.
2. Diese Satzungszwecke werden auch
verwirklicht durch planmäßiges
Zusammenwirken mit der AGAPLESION
gemeinnützige AG und deren
steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger
und/oder mit der AGAPLESION
gemeinnützige AG oder deren
steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger
unmittelbar und mittelbar verbundenen
Körperschaften, die ebenfalls die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der
Abgabenordnung erfüllen, indem an diese
für deren steuerbegünstigte Zwecke
betriebsnotwendige Dienstleistungen
erbracht, Waren beschafft und/oder
Gegenstände zur Nutzung überlassen
werden.
Die Gesellschaft kann von den vorstehend
genannten Unternehmen im Rahmen des
planmäßigen Zusammenwirkens auch für
die Gesellschaft betriebsnotwendige
Dienstleistungen (insbes. Catering und
Reinigungsleistungen sowie Verwaltungs-
und Managementleistungen) empfangen
und Waren beziehen oder überlassene
Gegenstände nutzen.
Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke
auch, indem sie anderen
steuerbegünstigten Körperschaften
insbesondere zur Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege, der
Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der
Förderung der Wohlfahrtspflege, der
Förderung der Religion, der Förderung der
Wissenschaft und Forschung sowie der
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des §
58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und
weiterleitet.
Dieser Zweck wird auch durch die
Sammlung von Spenden verwirklicht. Des
Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige
und zinslose Darlehen innerhalb des
Konzerns der AGAPLESION gemeinnützige
AG vergeben.
3. Gegenstand der Gesellschaft ist der
Betrieb von diakonischen Einrichtungen wie
- Krankenhäusern
- Medizinischen Versorgungszentren,
- Heimen und Einrichtungen der
Rehabilitation,
- Heimen und Einrichtungen des Betreuten
Seniorenwohnens,
- Heimen und Einrichtungen der Alten- und
Krankenpflege,
- Heimen und Einrichtungen der
Jugendhilfe,
- Hospizen
sowie die ambulante und stationäre
Behandlung und Pflege von Kranken nach
den Grundsätzen der christlichen
Krankenpflege.
Ferner fördert die Gesellschaft die
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe (gem. § 52
Absatz 2 Ziffer 7 Abgabenordnung) durch
die Aus-, Fort- und Weiterbildung
insbesondere in medizinischen und
pflegerischen Berufen sowie durch den
Betrieb einer Schule zur Aus-, Fort- und
Weiterbildung insbesondere von pflegerisch
tätigen Personen und von Personen, die im
Bereich des öffentlichen und
freigemeinnützigen Gesundheits- und
Sozialwesens tätig sind.
Die Gesellschaft fördert außerdem die
medizinische und pflegerische
Grundlagenforschung und klinisch
angewandte Forschung, die der
Allgemeinheit zugutekommt, durch
Durchführung eigener steuerbegünstigter
wissenschaftlicher Projekte sowie Mitwir-
kung an solchen.
Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die
Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung.
In ihren Einrichtungen unterhält die
Gesellschaft Kapellen.
4.Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Geschäfte zu betreiben, die dem
steuerbegünstigten Zweck der Gesellschaft
dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben anderer Unternehmen bedienen,
sich an ihnen beteiligen oder solche
Unternehmen sowie Hilfs- und
Nebenbetriebe erwerben, errichten oder
pachten. Die Gesellschaft darf sich
Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1
Satz 2 Abgabenordnung bedienen. Darüber
hinaus darf die Gesellschaft sich
unmittelbar oder mittelbar an anderen
Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen
Zwecken beteiligen, sowie die
Betriebsführung von anderen Unternehmen
und Rechtsträgern mit vergleichbarer
Zielsetzung übernehmen.
Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen errichten.
5. In Umsetzung des Gesellschaftszweckes
werden mit dem Ziel der Weiterentwicklung
einer patienten-, bewohnerorientierten,
bedarfsgerechten Medizin und
Krankenversorgung und der nachhaltigen
Sicherung der dauerhaften
Tätigkeitsausübung das AGAPLESION
MARKUS KRANKENHAUS und das
AGAPLESION BETHANIEN
KRANKENHAUS (beide Standorte
Frankfurt am Main) mit ihren
bettenführenden und nicht-bettenführenden
Abteilungen als einheitliches Krankenhaus
geführt.
Die Gesellschaft ist offen, weitere soziale
Einrichtungen im Sinne von Absatz 1 zu
übernehmen bzw. zu betreiben. |
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b)
Personenbezogene Daten und
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Geschäftsführer:
Schäfer, Jürgen, Bad Vilbel Gronau, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 3 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft)
beschlossen. |
a)
11.06.2024
Hornburg
b)
Fall 19 |