14 |
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b)
Geändert, nun:
Geschäftsführerin:
Rexroth, Hannelore, Heppenheim (Bergstraße),
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11
(Geschäftsführung) beschlossen. |
a)
28.06.2023
Pussehl
b)
Fall 14 |
13 |
c)
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege, die
Förderung der Jugend- und Altenhilfe und
der Wohlfahrtspflege, die Pflege von
Kranken und alten Menschen und die Hilfe
für Bedürftige i. S. d. § 53 AO, die
Förderung der Religion sowie die Hilfe für
Bedürftige nach christlichen Grundsätzen
und in Verbindung damit die christliche
Seelsorge, die Förderung der Wissenschaft
und Forschung, die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe.
2. Diese Satzungszwecke werden auch
verwirklicht durch planmäßiges
Zusammenwirken mit der AGAPLESION
gemeinnützige AG oder deren
steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger
und/oder mit der AGAPLESION
gemeinnützige AG oder deren
steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger
unmittelbar und mittelbar verbundenen
Körperschaften, die ebenfalls die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der
Abgabenordnung erfüllen, indem an diese
für deren steuerbegünstigte Zwecke
betriebsnotwendige Dienstleistungen
erbracht, Waren beschafft und/oder
Gegenstände zur Nutzung überlassen
werden. Die Gesellschaft kann von den
vorstehend genannten Unternehmen im
Rahmen des planmäßigen
Zusammenwirkens auch für die
Gesellschaft betriebsnotwendige
Dienstleistungen (insb. Einkaufs-, Catering
und Reinigungsleistungen sowie
Verwaltungs- und Managementleistungen)
empfangen und Waren beziehen oder
überlassene Gegenstände nutzen. Die
Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch,
indem sie anderen steuerbegünstigten
Körperschaften, insbesondere zur
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, der Förderung der
Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der
Wohlfahrtspflege, der Förderung der
Religion, der Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe sowie Mittel nach Maßgabe
des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft
und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch
durch die Sammlung von Spenden
verwirklicht. Des Weiteren darf die
Gesellschaft zinsgünstige und zinslose
Darlehen innerhalb des Konzerns der
AGAPLESION gAG vergeben.
3. Gegenstand der Gesellschaft ist der
Betrieb von diakonischen Einrichtungen wie
Heimen und Einrichtungen der Alten- und
Krankenpflege sowie Heimen und
Einrichtungen des Betreuten
Seniorenwohnens, Heimen und
Einrichtungen der Rehabilitation, Heimen
und Einrichtungen der Jugendhilfe, Heimen
und Einrichtungen zur Durchführung der
Fürsorge für behinderte Menschen,
Hospizen sowie die ambulante und
stationäre Behandlung und Pflege von
Kranken nach den Grundsätzen der
christlichen Krankenpflege. Ferner fördert
die Gesellschaft die Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe (gem. § 52 Abs. 2 Ziffer 7
AO) durch die Aus-, Fort- und
Weiterbildung in medizinischen und
pflegerischen Berufen. Ferner fördert die
Gesellschaft die medizinische und
pflegerische Grundlagenforschung und
klinisch angewandte Forschung, die der
Allgemeinheit zugutekommt, insbesondere
auf dem Gebiet der Geriatrie durch
Durchführung eigener und Mitwirkung an
steuerbegünstigten wissenschaftlichen
Projekten. Im Rahmen ihrer Aufgaben
beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren
Verwendung. In ihren Einrichtungen
unterhält die Gesellschaft Kapellen.
4. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Geschäfte zu betreiben, die dem
steuerbegünstigten Zweck der Gesellschaft
dienen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben anderer Unternehmen bedienen,
sich an ihnen beteiligen oder solche
Unternehmen sowie Hilfs- und
Nebenbetriebe erwerben, errichten oder
pachten. Die Gesellschaft darf sich
Hilfspersonen im Sinne des § 57 Absatz 1
Satz 2 Abgabeordnung bedienen. Darüber
hinaus darf die Gesellschaft sich
unmittelbar oder mittelbar an anderen
Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen
Zwecken beteiligen, sowie die
Betriebsführung von anderen Unternehmen
und Rechtsträgern mit vergleichbarer
Zielsetzung übernehmen.
Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen errichten. |
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b)
Vertretungsbefugnis geändert, nun:
Geschäftsführerin:
Rexroth, Hannelore, Zwingenberg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in § 3 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft)
beschlossen. |
a)
06.03.2023
Hornburg
b)
Fall 13 |