14 |
c)
(1) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, die Förderung der
Wohlfahrtspflege, die Pflege von Kranken
und alten Menschen und die Hilfe für
Bedürftige i. S. d. § 53 Abgabenordnung
sowie die Förderung der Wissenschaft und
Forschung und die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe.
(2) Diese Satzungszwecke werden auch
verwirklicht durch das Gründen,
Unterhalten und Betreiben von
Medizinischen Versorgungszentren im
Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V
(SGB V).
Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge, der
medizinischen Behandlung und Versorgung
nach den Grundsätzen christlicher
Nächstenliebe erstreckt sich der Zweck der
Gesellschaft auch auf die selbstlose
Unterstützung von Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind. Dies erfolgt im Rahmen
der sachlichen Möglichkeiten der
Gesellschaft unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Bestimmungen und der von
der Gesellschaft anzuwendenden
vertraglichen Regelungen.
(3) Diese Satzungszwecke werden auch
verwirklicht durch planmäßiges
Zusammenwirken mit der AGAPLESION
gemeinnützige AG oder deren
steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger
und/oder mit der AGAPLESION
gemeinnützige AG oder deren
steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger
unmittelbar und mittelbar verbundenen
Körperschaften, die ebenfalls die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der
Abgabenordnung erfüllen, indem an diese
für deren steuerbegünstigte Zwecke
betriebsnotwendige Dienstleistungen
erbracht, Waren beschafft und/oder
Gegenstände zur Nutzung überlassen
werden. Die Gesellschaft kann von den
vorstehend genannten Unternehmen im
Rahmen des planmäßigen
Zusammenwirkens auch für die
Gesellschaft betriebsnotwendige
Dienstleistungen (insb. Catering und
Reinigungsleistungen sowie Verwaltungs-
und Managementleistungen) empfangen
und Waren beziehen oder überlassene
Gegenstände nutzen.
Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke
auch, indem sie anderen
steuerbegünstigten Körperschaften
insbesondere zur Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und der
öffentlichen Gesundheitspflege, der
Förderung der Wohlfahrtspflege, der
Förderung der Wissenschaft und
Forschung sowie der Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe Mittel
nach Maßgabe des § 58 Nr. 1
Abgabenordnung beschafft und weiterleitet.
Dieser Zweck wird auch durch die
Sammlung von Spenden verwirklicht. Des
Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige
und zinslose Darlehen innerhalb des
Konzerns der AGAPLESION gAG
vergeben.
(4) Gegenstand der Gesellschaft ist die
Gründung und der Betrieb von
Medizinischen Versorgungszentren im
Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V
(SGB V) als ärztlich geleitete Einrichtungen,
insbesondere zur Sicherstellung der
vertragsärztlichen Versorgung und im
Rahmen ambulanter privatärztlicher
Versorgung sowie sonstigen ärztlichen,
medizinischen und begleitenden Tätigkeiten
unter Berücksichtigung des ärztlichen
Berufsrechts und des Grundsatzes der
freien Arztwahl sowie die ambulante und
stationäre Behandlung und Pflege von
Kranken nach den Grundsätzen der
christlichen Krankenpflege. Weitere
medizinische Versorgungsformen stehen
der Gesellschaft bzw. ihren Einrichtungen
offen, soweit gesetzlich zugelassen.
Ferner fördert die Gesellschaft die
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe (gem. § 52
Abs. 2 Ziffer 7 Abgabenordnung) durch die
Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere
in medizinischen und pflegerischen
Berufen.
Ferner fördert die Gesellschaft die
medizinische und pflegerische
Grundlagenforschung und klinisch
angewandte Forschung, die der
Allgemeinheit zugutekommt, mittels
Durchführung eigener steuerbegünstigter
wissenschaftlicher Projekte und/oder der
Mitwirkung an solchen.
Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die
Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung.
(5) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle
Geschäfte zu betreiben, die dem
steuerbegünstigten Zweck der Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann
sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer
Unternehmen bedienen, sich an ihnen
beteiligen oder solche Unternehmen sowie
Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben,
errichten oder pachten. Die Gesellschaft
darf sich Hilfspersonen im Sinne des § 57
Absatz 1 Satz 2 Abgabenordnung
bedienen. |
|
a)
Allgemeine Vertretungsregelung redaktionell
geändert, nun:
Ist nur ein:e Geschäftsführer:in bestellt, so vertritt
er/sie die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer:innen bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer:innen
oder durch eine:n Geschäftsführer:in gemeinsam
mit einem/einer Prokuristen/Prokuristin vertreten. |
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2024 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die
Änderung in den §§ 1 (Firma und Sitz; rein redaktionell), 3
(Gegenstand des Unternehmens), 5 (Stammkapital; Aufteilung
Geschäftsanteile) und 12 (Geschäftsführung; rein redaktionell)
beschlossen. |
a)
08.04.2024
Hecht
b)
Fall 15 |
13 |
|
|
b)
Bestellt als
Geschäftsführerin:
Harnack, Sarah, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer. |
Prokura erloschen:
Harnack, Sarah, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
17.08.2023
Hornburg
b)
Fall 14 |