AGB - Agrargesellschaft Brietzig mbH, Brietzig, Dorfstraße 9, 17309 Brietzig. Nicht mehr Geschäftsführer: Walter, Bernd, Brietzig, * ‒.‒.‒‒.
AGB - Agrargesellschaft Brietzig mbH, Brietzig, Dorfstraße 9, 17309 Brietzig. Geändert, nun: Geschäftsführer: Walter, Steffen, Brietzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
AGB - Agrargesellschaft Brietzig mbH, Brietzig, Dorfstraße 9, 17309 Brietzig. Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Steffen, Brietzig, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
AGB - Agrargesellschaft Brietzig mbH, Brietzig, Dorfstraße 9, 17309 Brietzig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2009. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 9, 17309 Brietzig. Gegenstand: Erzeugung von und der Handel mit landwirtschaftlichen Produkten einschließlich Roh- und Betriebsstoffen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im ländlichen Raum. Stammkapital: 40.800,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Bernd, Brietzig, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Jacobs, Steffi, Brietzig, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Agrargenossenschaft Brietzig e.G., Brietzig (Amtsgericht Neubrandenburg GnR 242) nach Maßgabe des Beschlusses der Generalversammlung vom 13.08.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.