AGCO GmbH, Marktoberdorf, Johann-Georg-Fendt-Str. 4, 87616 Marktoberdorf.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag sowie vom 28.08.2009 mit der AGCO Holding GmbH mit dem Sitz in Marktoberdorf (Amtsgericht Kempten HRB 10327) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Kempten
Rechtsform: GmbH