HRB 207578: AGG Aktiengesellschaft für Gebäudemanagement, Hannover, Kappisweg 4, 30655 Hannover. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Poppe Aktiengesellschaft am 23.08.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 207578: AGG Aktiengesellschaft für Gebäudemanagement, Hannover, Kappisweg 4, 30655 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 17.07.2018 mit der Poppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Nienburg/Weser (Amtsgericht Walsrode, HRB 30813) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 207578: AGG Aktiengesellschaft für Gebäudemanagement, Hannover, Kappisweg 4, 30655 Hannover. Nicht mehr Vorstand: Leman, Uta, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Slomka, Gunda, Hannover, * ‒.‒.‒‒. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
HRB 207578: AGG Aktiengesellschaft für Gebäudemanagement, Hannover, Kappisweg 4, 30655 Hannover. Die Eintragung laufende Nummer 4 Spalte 6 Satz ist gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von Amts wegen gelöscht.
HRB 207578: AGG Aktiengesellschaft für Gebäudemanagement, Hannover, Kappisweg 4, 30655 Hannover. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 16.08.2017 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2017 mit der Poppe Aktiengesellschaft mit Sitz in Nienburg/Weser (Amtsgericht Walsrode, HRB 30813) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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