AGLH Allgemeine Gold- und Luxusgüter Handelsgesellschaft e. K., Au i.d.Hallertau, Landkreis Freising, Richard-Strauß-Straße 10, 84072 Au i.d.Hallertau. (Vermittlung von Geschäftskontakten jeglicher Art, Handel mit Edelmetallen, Diamanten, Yachten, Schmuck und Luxusgütern aller Art An- und Verkauf sowie Lagerung und Verwaltung von Edelmetallen, Handel mit und Vertrieb von Waren aller Art, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Marketing sowie Durchführung aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten, Vermittlung und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume und Darlehen, Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im In- und Ausland, laufende Planung und Organisation von Veranstaltungen aller Art für Dritte, Durchführung von Schulungskursen und Motiationstraining für verschiedene gewerbliche Zweige und die damit verbundenen Dienstleistungen, Erstellung, Bereitstellung und Verkauf von Verkaufsunterlagen, Weite- und sonstigen Organlsatlonsmitteln, Handel und Vercharterung von Wasserfahrzeugen und aller damit Im Zusammenhang stehender Tätigkeiten, Beschaffung und Erstellung von Computer-Software sowie Beschaffung von Computer-Hardware und jedwede Art der Weiterverwertung von Soft- und Hardware.). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Richard-Strauß-Straße 10, 84072 Au i.d.Hallertau. Neuer Inhaber: Wanner, Bernhard, Au i.d.Hallertau, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der AGLH Allgemeine Gold und Luxusgüter Handelsgesellschaft mbH, mit dem Sitz in Vaterstetten (Amtsgericht München HRB 85005) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
84072 Au
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Amtsgericht: München
Rechtsform: eK