Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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b)
Die Gesellschaft hat am 04.11.2024 mit der Clausberg GmbH
mit dem Sitz in Kölleda (Amtsgericht Jena HRB 112981) als
herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag
geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit
Beschluss vom 04.11.2024 zugestimmt. |
a)
12.11.2024
Blauwitz |
HRB 110707: AGM Agrarbetrieb GmbH, Kölleda, Weimarische Str. 24, 99625 Kölleda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Enrico, Bergmann, Frohndorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführerin: Krüger-Steinhoff, Angela, Westerstede, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Kaup, Thorsten, Lastrup, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 110707: Mutterkuh an der Finne GmbH, Kölleda, Weimarische Str. 24, 99625 Kölleda. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2015 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: AGM Agrarbetrieb GmbH. Die AGM Agrarbetrieb GmbH mit dem Sitz in Kölleda (Amtsgericht Jena HRB 110698) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 110707: Mutterkuh an der Finne GmbH, Kölleda, Weimarische Str. 24, 99625 Kölleda. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 18.03.2010 mit der Beichlinger Tier- und Pflanzenproduktion GmbH mit dem Sitz in Kölleda (Amtsgericht Jena HRB 112981) ist durch Aufhebung zum 31.12.2015 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 110707: Mutterkuh an der Finne GmbH, Kölleda, Weimarische Str. 24, 99625 Kölleda. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2015 hat die Streichung des § 10 (2) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
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