HRB 2069 CB: AGNS Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH, Forst (Lausitz), Zur Deponie 1, 03149 Forst (Lausitz). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Vertrages vom 15.04.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ihr Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf den Landkreis Spree-Neiße übertragen. Die Verschmelzung ist mit dieser Eintragung wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2069 CB: AGNS Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH, Forst (Lausitz), Zur Deponie 1, 03149 Forst (Lausitz). Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.05.2013 wurde der Gesellschaftsvertrag in §§ 4,10,13,14,16,17,18,19 geändert.
AGNS Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH, Forst (Lausitz), Zur Deponie 1, 03149 Forst (Lausitz). Nicht mehr Geschäftsführer : Dr. Thamke, Wolfgang..
AGNS Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH, Forst (Lausitz)Zur Deponie 1, 03149 Forst (Lausitz). Geschäftsanschrift:; Zur Deponie 1, 03149 Forst (Lausitz) Änderung zu Nr. 1:; Geschäftsführer:; Dr. Thamke, Wolfgang; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer:; 2. Lalk, Olaf, * ‒.‒.‒‒, Schenkendöbern OT Grano; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
AGNS Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH, Forst (Lausitz)(Deponie Forst Autobahn PF 100149, 03149 Forst). Gegenstand: Übernahme von Aufgaben des Landkreises Spree-Neiße als öffentlich - rechtlicher Entsorgungsträger gemäß des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/ AbfG) sowie die Betreibung von Geschäften, die einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung dienen. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.11.2007 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand) sowie § 12 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert..
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