HRB 79476: AGO Mittelmosel Betriebsgesellschaft für Sozialeinrichtungen mbH, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Alloheim Senioren-Residenzen Sechste GmbH & Co. KG am 31.08.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 79476: AGO Mittelmosel Betriebsgesellschaft für Sozialeinrichtungen mbH, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.07.2017 mit der Alloheim Senioren-Residenzen Sechste GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 24463) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 79476: AGO Mittelmosel Betriebsgesellschaft für Sozialeinrichtungen mbH, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 13.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2017 mit der AGO DRESDEN Betriebsgesellschaft für Sozialeinrichungen mbH mit Sitz in Düsseldorf, (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 79294) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 79476: AGO Mittelmosel Betriebsgesellschaft für Sozialeinrichtungen mbH, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 13.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2017 mit der AGO TRIER Betriebsgesellschaft für Sozialeinrichtungen mbH mit Sitz in Düsseldorf, (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 79317) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 79476: AGO Mittelmosel Betriebsgesellschaft für Sozialeinrichtungen mbH, Düsseldorf, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 13.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2017 mit der AGO HALLE-NEUSTADT Betriebsgesellschaft für Sozialeinrichtungen mbH mit Sitz in Düsseldorf, (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 79339) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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