HRB 11336: LW Beteiligungs GmbH, Königsfeld, OT Bülow, An der Dorfstraße 16 A, 19217 Bülow. Änderung der Geschäftsanschrift: Dörpstrat 7, 19217 Königsfeld OT Bülow.
HRB 11369: AGRAR Konzept Bützow GmbH, Königsfeld, An der Dorfstraße 16 A, 19217 Bülow. Änderung der Geschäftsanschrift: Dörpstrat 7, 19217 Königsfeld OT Bülow.
AGRAR Konzept Bützow GmbH, Bützow, Nebelring 10, 18246 Bützow. Sitz verlegt, nun: Königsfeld. Änderung der Geschäftsanschrift: An der Dorfstraße 16 A, 19217 Bülow. Der Sitz ist von Bützow nach Königsfeld (jetzt Amtsgericht Schwerin HRB 11369) verlegt.
AGRAR Konzept Bützow GmbH, Königsfeld, An der Dorfstraße 16 A, 19217 Bülow. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.03.2003 Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2012 mit Nachtrag vom 20.11.2012 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den jetzigen §§ 1 Abs. 2 (Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Vertretung) und mit ihr die Sitzverlegung von Bützow (bisher Amtsgericht Rostock HRB 9528) nach Königsfeld. Geschäftsanschrift: An der Dorfstraße 16 A, 19217 Bülow. Gegenstand: Erbringung von technischen und anderen Dienstleistungen im landwirtschaftlichen und kommunalen Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Babbe, Klaus, Bülow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung der LW Beteiligungs GmbH vom jeweils selben Tage Teile ihres Vermögens, nämlich ihre Kommanditanteile an verschiedenen Kommanditgesellschaften sowie ihren Geschäftsanteil an der AGKB Verwaltungs GmbH in Bützow, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die LW Beteiligungs GmbH mit Sitz in Königsfeld, OT Bülow (Amtsgericht Schwerin HRB 11336) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
LW Beteiligungs GmbH, Königsfeld, OT Bülow, An der Dorfstraße 16 A, 19217 Bülow. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage Teile des Vermögens der AGRAR Konzept Bützow GmbH mit Sitz in Bützow (Amtsgericht Rostock HRB 9528), die ihren Sitz nach Königsfeld verlegt hat, nämlich deren Kommanditanteile an verschiedenen Kommanditgesellschaften sowie ihren Geschäftsanteil an der AGKB Verwaltungs GmbH in Bützow, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit ihrer Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (jetzt Amtsgericht Schwerin HRB 11369) am 04.12.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen