AGRARIA Vermögensverwaltung AG, Großheubach am Main (Roßhof 3, 63920 Großheubach). Die Verschmelzung wurde am 15.06.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Aschaffenburg HRA 3183).
AGRARIA Vermögensverwaltung AG, Großheubach am Main (Roßhof 3, 63920 Großheubach). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften vom gleichen Tag und des Beschlusses vom 29.05.2007 mit der Gut Rosshof GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Großheubach (Amtsgericht Aschaffenburg HRA 3183) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AGRARIA Vermögensverwaltung AG, Großheubach am Main (Roßhof 3, 63920 Großheubach). Prokura erloschen: Meister, Marianne, Dreieich, * ‒.‒.‒‒; Wolf, Zita, Offenbach, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.03.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften vom gleichen Tag und des Beschlusses vom 29.05.2007 mit der Gut Rosshof GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Großheubach (Amtsgericht Aschaffenburg HRA 3812) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AGRARIA Vermögensverwaltung AG, Großheubach am Main (Roßhof 3, 63920 Großheubach). Die AGRARIA AgroService VerwaltungGmbH mit dem Sitz in Großheubach (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8876) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.01.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.