HRA 21873: AGRAVIS Ost GmbH & Co. KG, Bülstringen, Hauptstraße 100, 39345 Bülstringen. Sitz von Amts wegen berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: AGRAVIS Ost Verwaltungs-GmbH, Bülstringen (AG Stendal HRB 111119).
HRA 21873: AGRAVIS Ost GmbH & Co. KG, Bülstringen, Hauptstraße 100, 39345 Bülstringen. Geändert auf Grund Umfirmierung, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: AGRAVIS Ost Verwaltungs-GmbH, Anröchte (AG Stendal HRB 111119).
HRA 21873: AGRAVIS Ost GmbH & Co. KG, Bülstringen, Hauptstraße 100, 39345 Bülstringen. Die AGRAVIS Fläming-Mittelelbe GmbH mit dem Sitz in Kemberg (Amtsgericht Stendal HRB 4876) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag und vom 01.12.2020 mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 21873: BARO Lagerhaus GmbH &. Co. KG, Bülstringen, Hauptstraße 100, 39345 Bülstringen. Neue Firma: AGRAVIS Ost GmbH & Co. KG. Die Firma ist geändert.
BARO Lagerhaus GmbH &. Co. KG, Bülstringen (Hauptstraße 100, 39345 Bülstringen). Die Braun Lagereigesellschaft mbH mit dem Sitz in Haldensleben-Bülstringen (Amtsgericht Stendal, HRB 101913) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.