Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
3 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Lewe, Tobias Ansgar, Münster, * ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Möller, Herbert, Münster, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.11.2023
Hartmann |
HRB 16793: AGRAVIS Raiffeisen-Markt GmbH, Münster, Industrieweg 110, 48155 Münster. Bestellt zum Geschäftsführer: Lewe, Tobias Ansgar, Münster, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wiesner, Thomas, Emsdetten, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3479: AGRAVIS Raiffeisen-Markt GmbH, Hannover, Plathnerstr. 4 a, 30175 Hannover. Münster. Geschäftsanschrift: Industrieweg 110, 48155 Münster. Der Sitz ist nach Münster (jetzt Amtsgericht Münster HRB 16793) verlegt.
HRB 16793: AGRAVIS Raiffeisen-Markt GmbH, Münster, Industrieweg 110, 48155 Münster. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.1894, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hannover (bisher Amtsgericht Hannover HRB 3479) nach Münster beschlossen. Geschäftsanschrift: Industrieweg 110, 48155 Münster. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Groß- und Einzelhandelsgeschäften und Märkten mit Bau- und Heimwerkerartikeln, Haus- und Gartenartikeln, Heimtiernahrung, Heimtierzubehör, lebenden Tieren, Reitsportartikeln, Artikeln des landwirtschaftlichen Bedarfs, Berufs- und Freizeitbekleidung, Berufs- und Freizeitschuhen sowie Lebensmitteln (Weine, Säfte o. Ä.). Die Gesellschaft ist auch zur Erbringung aller Dienstleistungsgeschäfte berechtigt, die sich aus der Unternehmenstätigkeit ergeben. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wiesner, Thomas, Emsdetten, * ‒.‒.‒‒; Winkelmann, Arnd, Hanstedt, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der mit der AGRAVIS Raiffeisen-Markt Holding GmbH (Amtsgericht Münster, HRB 11421) -vormals Raiffeisen-Futtermittelwerk Bevensen GmbH (Amtsgericht Lüneburg, HRB 120437)- am 18.12.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 16.08.2010 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2010 hat der Änderung zugestimmt.
HRB 3479:AGRAVIS Raiffeisen-Markt GmbH, Hannover, Plathnerstr. 4 a, 30175 Hannover.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.07.2015 mit der AGRAVIS Baustoffhandel Sachsen-Anhalt GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 62274) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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