AGRAVIS Technik Holding GmbH & Co. KG, Münster, Industrieweg 110, 48155 Münster.Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2009 hat die formwechselndeUmwandlung in die AGRAVIS Technik Holding GmbH mit Sitz in Münster (AG Münster, HRB 12221) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AGRAVIS Technik Holding GmbH & Co. KG, Münster, Industrieweg 110, 48155 Münster.Geschäftsanschrift: Industrieweg 110, 48155 Münster. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.04.2009 mit der AGRAVIS Technik Hellweg GmbH mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn, HRB 6061) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AGRAVIS Technik Holding GmbH & Co. KG, Münster (Industrieweg 110, 48155 Münster). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2007 mit der Raiffeisen Technik Holding GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 59846) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.05.2007 mit der New-Tec Holding GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 56903) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
RCG Agrartechnik Holding GmbH & Co. KG, Münster (Industrieweg 110, 48155 Münster). Neue Firma: AGRAVIS Technik Holding GmbH & Co. KG.